Sozialfonds, Unterstützungen

Welche Unterstützungen gibt es?

Antrag auf Einzelförderungen (Reisekostenunterstützung) bei Schul- und schulbezogenen Veranstaltungen

Der Elternverein leistet über Antrag Zuschüsse zu Reisekosten von Schul- und schulbezogenen Veranstaltungen, um allen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf Erhalt eines Zuschusses besteht nicht, sondern erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten des Elternvereins und setzt zwingend voraus, dass der Antragsteller den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat (Die Reisekostenunterstützung betrifft nicht Reisen von Stipendiatinnen und Stipendiaten der Maria-Theresien-Stiftung).

Die Reisekostenunterstützung wird wie folgt geleistet:

  • Projekttage (z.B. Zeltlager) – 1/3 (max. EUR 75,00)
  • Skikurse (Dienten, Obertauern) – 1/3 (max. EUR 150,00)
  • Skikurs Arlberg – 1/3 (max. EUR 190,00)
  • Romreise– 1/3 (max. EUR 260,00)
  • zweiwöchige Sprachreisen und Washington – 1/3 (max. EUR 550,00)
  • Weimar/Frankfurter Buchmesse – 1/3 (max. EUR 180,00)

Der Antrag auf Reisekostenunterstützung muss von einem der Klassenelternvertreter und dem Klassenvorstand unterschrieben werden und der Antragsteller muss darin bestätigen, dass die Unterstützung aus finanziellen Gründen, die eine Teilnahme an der jeweiligen Schul- und schulbezogenen Veranstaltung gefährden, erforderlich ist. Die Bearbeitung erfolgt rasch und diskret.

unterst-thumb   Download pdf: Reisekosten Unterstützungsansuchen

Soziale Härtefälle in der Theresianischen Familie

Um Mitglieder der Theresianischen Gemeinschaft, die oft plötzlich mit gravierenden finanziellen Engpässen konfrontiert sind (z.B. wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Todesfall u.ä.), unterstützen zu können, wurde der vom Elternverein verwaltete Sozialfonds erweitert und kann bei begründeten sozialen Härtefällen zumindest überbrückend helfen. Der Fonds vergibt kein Stipendium, sondern kann kurzfristig finanzielle Hilfestellung nach Verfügbarkeit der Mittel gewähren. Voraussetzung ist ein Ansuchen auf Gewährung vorübergehender Hilfe aus dem Sozialfonds. Der Unterstützungsbetrag kann auch als zinsenloses Darlehen gewährt werden.

Der Antrag um Unterstützung aus dem Sozialfonds kann mit dem Formular (Sozialfonds Unterstützungsansuchen) gestellt werden und wird anschließend rasch und diskret vom Sozialfondskomitee (bestehend aus Klassenelternvertreter/in, Vereinsobmann/frau, Kassier/in und 2 weiteren Mitgliedern des Elternvereinsvorstands) bearbeitet, wobei mit Antragstellung auch die Einkommens- und Vermögungslage durch den Antragsteller offengelegt und belegt werden muss. Die Erledigung des Antrags erfolgt mit Mehrheitsentscheidung des Komitees. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung aus dem Sozialfonds besteht nicht.

richtl-unterst-thumbDownload pdf: Unterstützungsansuchen Sozialfonds

Schulstipendium

Die Maria-Theresien-Stiftung wurde von der Vereinigung ehemaliger Theresianisten ins Leben gerufen.

Der Elternverein finanziert aus den verfügbaren Mitteln jährlich mindestens einen Halbjahres-Stipendienplatz dieser Stiftung.   Die Stiftungsplätze werden vom Kuratorium der Maria-Theresien-Stiftung, in dem  der Elternverein auch einen Kuratoriumssitz innehat, im Juni eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr vergeben. Bewerbungen für dieses Stipendium müssen schriftlich bis spätestens 31. Mai eines Jahres eingereicht werden.

Näheres unter: https://www.theresianum.ac.at/de/stiftung/allgemeines/stipendien

Unterstützungen für Schulveranstaltungen

Der Staat unterstützt Schulveranstaltungen (z.B. Schikurse, Sport- und Projektwochen, Sprachreisen), die mindestens 5 Tage dauern. Weitere Informationen für finanzielle Unterstützungen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Wissenschaft.