Der § 7. unserer Vereinsstatuten sieht vor, das die ordentliche Mitgliederversammlung innerhalb der ersten drei Monate des Schuljahres stattfindet.
Der Mitgliederversammlung obliegt unter anderem die
a) Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Elternausschusses;
b) Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer über die Finanzgebarung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands;
c) Entgegennahme des Finanzberichtes des Kassiers und die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag,
d) Wahl des Vorstands, bestehend aus dem Obmann mit ein bis drei Stellvertretern, Schriftführer und Kassier mit jeweils einem Stellvertreter, auf die Dauer von zwei Jahren (Funktionsdauer bis zur Wahl des nächsten Vorstandes);
e) Wahl der Rechnungsprüfer auf die Dauer von zwei Jahren;
f) Beschlussfassung über die Anträge des Vorstands, des Elternausschusses oder der Rechnungsprüfer;
g) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern, wenn diese mindestens acht Tage vorher schriftlich beim Obmann eingelangt sind.